Die Mitglieder der Berufsgruppe treffen sich zweimal Im Jahr.
Diese Treffen sind vom Generalvikar genehmigt. Die Teilnahme gilt daher als Arbeitszeit.
Die Satzung regelt die Aufgaben und die Organisationsform der Berufsgruppe. Die Wahlordnung legt fest, wie die vertretungsberechtigten Sprecher und Sprecherin der Berufsgruppe gewählt werden. Beides ist unten als Download zu finden.